Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

zwischen

dem Kunden

nachfolgend “Auftraggeber” genannt.

und

Stadt.Land.Netz | SLN GmbH Conradstraße 2, 01097 Dresden

nachfolgend “Auftragnehmer” genannt. ****

Präambel

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer mit den in den AGB genannten Leistungen beauftragt. Teil der Vertragsdurchführung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere Art. 28 DSGVO stellt bestimmte Anforderungen an eine solche Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser Anforderungen schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung.

§ 1 Begriffsbestimmungen

In diesem Vertrag verwendete Begriffe, die in Art. 4, 9 und 10 DSGVO definiert werden, sind im Sinne dieser gesetzlichen Definition zu verstehen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung

  1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich „Entwicklung und Bereitstellung einer Software zum Planen, Optimieren und Durchführen von Personenbeförderungen“ auf Grundlage der AGB und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung („Hauptvertrag“), denen der Auftraggeber bei der Registrierung zustimmt. Im Rahme der Durchführung des Hauptvertrags erhält der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten und verarbeitet diese ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedsstaaten, dem er unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist. Im letzteren Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  2. Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten schließen die Parteien die vorliegende Vereinbarung. Die Regelungen der vorliegenden Vereinbarung gehen im Zweifel den Regelungen des Hauptvertrags vor.
  3. Die Art und der Zweck der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Dem Auftraggeber obliegt die alleinige Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
  4. Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen oder Kündigungsrechte ergeben.