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Referenzierte Dokumente

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ↗

Service-Level-Agreement | Fair-Use-Regeln ↗

Leistungsbeschreibung ↗

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Software “NovaHub” und “heyNova”

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln die vertraglichen Leistungen („Leistungen“), also die auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der webbasierten Nutzung der „NovaHub“ Software sowie der Smartphone-basierten Nutzung der „heyNova“ Software („Smartphone-App“) einschließlich zusätzlicher Funktionen und Module („Zusatzfunktionen“) und Bereitstellung von Speicherplatz (zusammen „Software“) sowie Erbringung zusätzlicher Leistungen (z.B. Schulung, Datenmigration) („Zusatzleistungen“) durch Stadt.Land.Netz | SLN GmbH, Conradstraße 2, 01097 Dresden („SLN“).

(2) Diese AGB ergänzende, weitere Bedingungen können in zusätzlichen Angeboten oder ähnlichen Unterlagen enthalten sein, die von SLN zur Verfügung gestellt werden (zusammen "Vertrag"). Zusatzleistungen können spezifischen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des Kunden gelten und Teil des Vertrags sind.

(3) Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Auftrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags.

(4) Abweichende AGB des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, SLN stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss, Testzeitraum

(1) Die Nutzung der Software erfordert die Einrichtung eines Accounts ("Account"). Mit der Einrichtung eines Accounts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Software zu Testzwecken ab. SLN kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen.

(2) Mit der Aktivierung des Kontos kann SLN dem Kunden ein kostenloses Recht zur Nutzung der Software für einen Zeitraum zu Testzwecken ("Testzeitraum") einrichten. Der Kunde ist nur zu einem Testzeitraum berechtigt. SLN kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen festlegen und verlängern. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das Konto des Kunden gesperrt, sofern dieser nicht in einen Laufzeitvertrag übergeht. SLN kann dies in einem Angebot genauer oder abweichend regeln.

(3) Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Absatz 2 kann der Kunde mit SLN einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software ggf. einschließlich der Zusatzfunktionen, der Smartphone-App sowie die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen abschließen. Der Kunde kann zwischen den Softwareplänen (”Editionen”) mit oder ohne Zusatzfunktionen, der Smartphone-App sowie die Zusatzleistungen wählen. Zudem kann der Kunde die Anzahl der Nutzer und Fahrzeuge bestimmen.

(4) Kostenpflichtige Verträge kann der Kunde abschließen, indem er (a) die Software, die Zusatzfunktionen, die Smartphone-App und ggf. die Zusatzleistungen auswählt sowie die Anzahl der Nutzer und Fahrzeuge bestimmt, die erforderlichen Vertragsinformationen in seinem Account hinzufügt und dies von SLN bestätigt wird, oder (b) ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform von SLN anfordert und der Kunde dieses annimmt.

(5) Kunden können zwischen den angebotenen Editionen wechseln und Zusatzfunktionen, die Smartphone-App bzw. zusätzliche Nutzer oder Fahrzeuge bestellen („Upgrade“) oder abbestellen („Downgrade“) sowie Zusatzleistungen bestellen. SLN stellt etwaige zusätzliche Beträge unverzüglich oder wie zwischen den Parteien vereinbart in Rechnung. Upgrades werden ab dem Datum wirksam, an dem der Kunde die Anpassung vornimmt oder bestätigt. Für Downgrades und das Abbestellen von Zusatzfunktionen sowie zusätzlichen Nutzern und Fahrzeugen gelten die Kündigungsfristen gemäß § 6 entsprechend. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung besteht nicht.